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   VGH Bayern, 04.07.2003 - 2 B 02.1962   

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VGH Bayern, 04.07.2003 - 2 B 02.1962 (https://dejure.org/2003,61630)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2003 - 2 B 02.1962 (https://dejure.org/2003,61630)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2003 - 2 B 02.1962 (https://dejure.org/2003,61630)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Würzburg, 16.08.2016 - W 4 K 16.345

    Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung nach Ersetzung des gemeindlichen

    Er muss sich nicht an einer erkannten Fehlentwicklung, hier hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, festhalten lassen (BayVGH, U. v. 4.7.2003 - 2 B 02.1962 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.166

    Vorbescheid; Baulinienplan; hintere Baugrenzen; Einfügen

    Vielmehr hat der Senat wiederholt entschieden, dass auch hintere Baugrenzen zu den Grundzügen der Planung zählen können (vgl. BayVGH vom 4.7.2003 Az. 2 B 02.1962 - juris; vom 11.9.2003 a.a.O.).
  • VG München, 12.06.2023 - M 8 K 21.2496

    (Kein) Anspruch auf Befreiung von übergeleiteter Baulinie, § 23 Abs. 5 BauNVO

    Denn eine Behörde muss sich nicht an einer einmal erkannten Fehlentwicklung festhalten lassen (BayVGH, U.v. 4.7.2003 - 2 B 02.1962, BeckRS 2003, 27623, Rn. 13) und damit sehenden Auges eine Funktionslosigkeit des Bebauungsplans herbeiführen, wenn eine solche bisher, wie im vorliegenden Fall, nicht vorliegt (VG München, U.v. 25.4.2022 - 8 K 20.5468 - juris Rn. 35; VG Würzburg, U.v. 16.08.2016 - W 4 K 16.344 - juris Rn. 45).
  • VG Würzburg, 16.08.2016 - W 4 K 16.344

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens - Befreiung von den Festsetzungen eines

    Er muss sich nicht an einer erkannten Fehlentwicklung, hier hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, festhalten lassen (BayVGH, U.v. 4.7.2003 - 2 B 02.1962 - juris Rn. 13).
  • VG München, 25.04.2022 - M 8 K 20.5468

    Keine Befreiung von festgesetzter Baugrenze für Anbau eines Wintergartens

    Denn eine Behörde muss sich nicht an einer einmal erkannten Fehlentwicklung festhalten lassen (BayVGH, U.v. 4.7.2003 - 2 B 02.1962, BeckRS 2003, 27623, Rn. 13) und damit sehenden Auges eine Funktionslosigkeit des Bebauungsplans herbeiführen (VG Würzburg, U.v. 16.08.2016 - W 4 K 16.344 - juris Rn. 45).
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